Mittwoch, 18. Januar 2017

Testbewerber / innen gesucht



Wenn auf eine offene Stelle 100 Bewerber kommen, dann davon vielleicht nur 17 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden,  und am Ende nur einer die Stelle erhält so erhalten 99 Bewerber eine Absage.

Diese Absagen müssen nicht rechtlich in Ordnung sein.
Arbeitgeber nehmen oftmals das Risiko in Kauf, von einem abgelehnten Bewerber verklagt zu werden.

Welcher Arbeitgeber stellt schon gerne einen schwerbehinderten Bewerber ein, von dem nur Ärger zu erwarten ist ?


Wir suchen ständig Testbewerber aus vielen Branchen.

Wenn Sie eine interessante Herausforderung suchen sollten Sie sich bei uns als Testbewerber bewerben.

Diese Bewerbungstests gliedern sich in 2 Schritte:

1 Schritt : Nach Kenntnisnahme einer Stellenausschreibung erste Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber, telefonisch oder schriftlich, Zusendung der Bewerbungsunterlagen.

2 Schritt: Das Bewerbungsgespräch vor Ort

Wir benötigen dann dazu Ihr persönliches Feedback, wie Sie die gesamte Bewerbungssituation empfunden haben.

Wir prüfen die Korrektheit der Nichteinladungen zum Vorstellungsgespräch und letztlich die Absagen.

Zu Unrecht abgelehnte Bewerber können im günstigsten Fall auf eine Schadenersatzzahlung in Höhe eines Jahresgehaltes klagen.

Jeder Test wird mit 100 EURO zuz.Ihrer Auslagen vergütet. Und dies unabhängig vom Verfahrensausgang.

Haben wir Ihr Interesse geweckt ?

Sie sollten einen Internetzugang besitzen und in der Lage sein einen Testauftrag notfalls innerhalb von 24 Stunden auszuführen.

In der Regel beträgt die Erledigungsfrist 3 Wochen nach Auftragserteilung.

Wir suchen Mitarbeiter für eine langfristige Zusammenarbeit, die regelmässig Testbewerbungen ausführen.

Interesse ?

Dann kontakten Sie uns umgehend.

Per Mail an 
AGG - UNRECHT 
1960sch@gmail.com
Oder melden Sie sich per Telefon unter 0209 -  88339422   und hinterlassen eine Rückrufnummer, wir rufen Sie dann zurück.

Einige Infos:

http://www.juraforum.de/arbeitsrecht/testbewerbung-hinsichtlich-antidiskriminierungsgesetz-zulaessig-477852

http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/andere-gerichte/detailansicht/artikel/altersdiskriminierung-durch-testing-verfahren-nicht-erwiesen.html