Seiten
Dieses Blog durchsuchen
Mittwoch, 23. Mai 2012
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Finanzbetrug: Die Welt jagt Florian Homm
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Finanzbetrug: Die Welt jagt Florian Homm: So etwas hat die deutsche Finanzwelt auch noch nicht gesehen. Ein international tätiger Finanzbetrüger wird per internationalen / mehrsprach...
Dienstag, 22. Mai 2012
Abmahn-Forderungen im Wert von über 90 Millionen Euro
Presseschau: Ein Fundstück aus der Abteilung Kuriositäten fanden wir bei Spiegel-TV
Presseschau: Für Sie gelesen - Wieviel Geld bringen kostenpflichtige Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer? Eine Menge, wenn man genügend Fälle kumuliert. Das zeigt die nun angekündigte Auktion einer Regensburger Kanzlei: Sie versteigert Abmahn-Forderungen im Wert von über 90 Millionen Euro.Bestimmte Anwaltskanzleien befassen sich in großem Stil mit Forderungen aus Verletzungen von Urheberrechten. Vor allem Nutzer von Tauschbörsen werden häufig wegen illegaler Bereitstellung von entsprechendem Material zur Kasse gebeten. Welche Summen auf diese Weise zusammenkommen, illustriert eine Auktion, die eine Regensburger Anwaltskanzlei derzeit veranstaltet.Die Juristen von Urmann + Collegen (U+C) bieten auf einer eigenen Web-Seite Forderungen in einer Gesamthöhe von ungefähr 90 Millionen Euro zur Versteigerung an. Wie "Heise" berichtet, handelt es sich dabei um die Aufsummierung von rund 70.000 Abmahnungen aus den Jahren 2010 und 2011, jeweils über einen Betrag von 1286,80 Euro. Insgesamt ergibt das über 90 Millionen Euro. Dabei seien hier nur solche Fälle zusammengefasst worden, in denen die Abgemahnten auch nach zweimaliger Aufforderung die Zahlung verweigert hätten. Die Grundforderung habe zunächst bei 650 Euro gelegen, erst nach Zahlungsverweigerung seien die Kosten auf ebenjene 1286,80 Euro angehoben worden. Die Forderungen werden nicht als Gesamtpaket versteigert, sondern in einzelnen Positionen. In welcher Höhe, ist unbekannt. Ab dem 12.12.2011 sollen sie im Abstand von zehn Minuten unters zahlungswillige Volk gebracht werden.U+C trete nach eigenen Angaben auch nicht als Verkäufer der Forderungen auf, sondern nur als deren Vermittler im Auftrag der eigentlichen Rechteinhaber. Die sollen vornehmlich aus der Pornofilmbranche stammen. Im Allgemeinen seien Abmahnungen in diesen Zusammenhängen noch erfolgreicher als bei sonstigen Inhalten, da hier der Peinlichkeitsfaktor für die Betroffenen wesentlich größer sei, so "Heise".Um an der Versteigerung teilzunehmen, müssen Interessenten eine Gewerbeanmeldung vorlegen, eine Verschwiegenheitserklärung einreichen und überdies 5000 Euro Kaution zahlen. Für "Heise" ist klar, dass sich die Auktion vor allem an Inkasso-Unternehmen richtet. Quelle: Spiegel TV
Weitere Links zu diesem Thema : Heise.de
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Betrug mit Ramschaktien von De Beira Goldfields
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Betrug mit Ramschaktien von De Beira Goldfields: Aktie künstlich hochgetrieben und 38 Millionen Gewinn eingefahren. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen 4 Angeklagt...
Samstag, 19. Mai 2012
Kriminelle Anwälte
Reinhard Göddemeyer - Presseschau: Für Sie gelesen - Deutsche Anwälte sind ziemlich erfindungsreich, wenn es um die Aquierierung von Mandaten geht. Erinnern wir uns nur an den Anwalt, der per Rechtsmobil von Autobahnrastplatz zu Autobahnrastplatz fährt, dort seine Sprechstunden abhält und den Truckern dabei hilft, den Punktestand in Flensburg klein zu halten. Das Landgericht in Osnabrück hatte über einen ganz besonderen Fall zu entscheiden. Es ging um vorsätzlichen Betrug mit Abmahnungen. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel:
___________________________________________________________________________________
Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden. _____________________________________________________________________ Michael Burat muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München ist wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt worden, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Herr Burat aus Rodgau und der mitangeklagte Münchner Anwalt in den Jahren 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt haben, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Im folgenden Filmbeitrag kommen unter anderem Holger Jansen, Pressesprecher des LG Osnabrück, sowie Michael Burat und dessen Verteidiger Rechtsanwalt Pfister zu Wort. Der Mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. hat es, wie in der Vergangenheit schon praktiziert, vorgezogen zu schweigen und hat sich hinter einem grünen Aktendeckel versteckt. Mehr über Abofallenbetreiber finden Sie auf: www.konsumer.info Kategorie:r finden Sie auf: www.konsumer.info __________________________________________________________________________________
Abmahnungen im Internet
Videothek - Videos zum Wettbewebsrecht - Guter Anwalt - böser Anwalt ? Gute Abmahnung - böse Abmahnung ? Die Thematik der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird seit Jahren heiss diskutiert. Alle grossen Sender haben dazu schon berichtet. Um den auf die Massenabmahnung spezialisierten Kanzleien diese sehr lukrative juristische Tätigkeit zu erschweren sollen sogar Gesetze geändert werden, insbesondere sollen die Anwaltsgebühren für derartige Abmahnungen deutlich reduziert werden. Andererseits sind Abmahnungen durchaus sehr sinnvoll und angebracht, wenn z.B. grosse Elektromärkte mit Mondpreisen die Kundschaft ins Ladenlokal locken. Und es gibt auch Kanzleien, die einerseits für Mandanten abmahnen und andererseits für andere Mandanten wettbewerbsrechtliche Mandate bearbeiten, wenn diese von anderen Kanzleien oder abmahnberechtigten Stellen abgemahnt worden sind. Die anwaltliche Tätigkeit kann also im wettbewerbsrechtlichen Angriff wie auch in der Verteidigung liegen. Letztlich muss ein landgericht, ein Oberlandesgericht oder sogar der BGH entscheiden, welche Partei den jeweils vorliegenden Sachverhalt richtig beurteilt hat. Die in diesem Rechtsgebiet spezialisierten Anwaltskanzleien zu kriminalisieren ist daher nicht angebracht. Letztlich bleibt die Frage: Guter Anwalt - böser Anwalt ? Sehen Sie dazu die Videos.
___________________________________________________________________________________
Videos der Rechtsanwältin Yvonne Rossmann zum Thema Abmahnungen Weitere Videos zum Thema Abmahnungen - Filesharing - Wettbewerbsrecht - Unterlassungserklärung sehen Sie in der Rubrik Videothek.
___________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Online-Spiele
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Online-Spiele: Presseschau: Für Sie gelesen - Spielsucht gilt als anerkannte Suchtkrankheit und Spieler vermutet bzw. findet man in den dunklen Räumen vo...
Sonntag, 6. Mai 2012
Wettbewerbsrecht . Google-Adwords
Presseschau: Wettbewerbsrecht
___________________________________________________________________________________
Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht bei Google Adwords in Deutschland Wer bei Google nach einem Sony-Fernseher sucht, kann nach dem deutschen Recht auch Anzeigen von Panasonic als Suchergebnis präsentiert bekommen. Dieses Ergebnis verwirrt die Verbraucher und ist trotzdem zulässig nach deutschem und europäischen Recht: Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 (Az: 236/08) erlaubt, dass fremde Marken als Keywords bei der Werbung mit Google-Adwords verwendet werden dürfen. Das heißt , dass bei einer Suche nach „Panasonic" auch Adwords-Werbeanzeigen auftauchen, die für andere Marken wie „LG" oder „Sharp" werben. Damit kann der Suchende verwirrt werden und wird ggf. auf direktem Weg auf eine andere Seite geschickt und der Zweck der Anfrage ist hiermit verfehlt. Dieses passiert nur, weil der Anzeigenersteller eben als Keyword auch „Panasonic" angegeben hatte. Dies ist dann zulässig, wenn dadurch keine „Zuordnungsverwirrung" entsteht. Für den Suchenden muss also erkennbar sein, dass die Werbung nicht vom eigentlichen Inhaber der Marke stammt. Andernfalls werde der Zweck einer Marke verletzt, die Verbraucher eindeutig über die Herkunft eines Produkts zu informieren und es kann wirtschaftlicher Schaden für den Werbenden entstehen. Google kann als Anbieter von Adwords dabei nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn es seinen Dienst als rein technisches und automatisches Angebot verkauft. Ansprüche wegen Verletzungen von Markenrechten können damit nur gegen den Werbeanzeigenersteller geltend gemacht werden. Anders sehen das Gerichte am entgegengesetzten Ende der Welt: Richter des australischen Bundesgerichts haben entschieden, dass Google in Zukunft nur Werbeanzeigen darstellen darf, die Produkte beinhalten, die von den Anwendern auch gesucht wurden! In vier Fällen wurde Google wegen irreführender Werbung verurteilt, weil Webseiten anderer Firmen als der gesuchten präsentiert wurden. So hatten das im Übrigen auch die französischen Richter gesehen, bevor die Frage dem EuGH vorgelegt wurde. Es sei eine Markenrechtsverletzung, dass bei der Eingabe eines Markennamens Anzeigen von Wettbewerbern oder gar von Nachahmern erscheinen. Was sind die Folgen für Unternehmer? In der europäischen Union ist es erlaubt, fremde Marken als Keyword zu nutzen, so lange es klar wird, dass die Werbeanzeige nicht vom fremden Markeninhaber stammt. Das heißt, die eigene Marke, für die geworben wird, muss klar erkennbar herausgestellt werden. Die fremde Marke sollte nicht in der Werbeanzeige verwendet werden, solange nicht eine deutliche Distanzierung dabei erfolgt. Hierbei ist aber zu beachten, dass keine Imagebeeinträchtigung der fremden Marke vorgenommen wird oder der Vergleich von zwei Marken auf wettbewerbswidrige Art und Weise dargestellt wird. Dr. Thomas Schulte und Ralf Hornemann, Rechtsanwälte Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast) 10117 Berlin (Mitte) Telefon: (030) 71520670 Telefax: (030) 71520678 e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de Internet: http://www.dr-schulte.de Büro Berlin Süd: Malteserstrasse 170/172 12277 Berlin Büro München-Leopoldstrasse: Beichstrasse 5 80802 München Telefon: 089 - 235 146 142 Telefax: 089 - 235 146 143 Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.deQuelle: Anwalt.de
Abmahnung der Rechtsanwälte Faustmann Neumann aus Düsseldorf erhalten?
Presseschau: Wettbewerbsrecht
__________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Rechtsanwälte Faustmann Neumann aus Düsseldorf mahnen vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab.
__________________________________________________________________________________
Abmahnung der Rechtsanwälte Faustmann Neumann aus Düsseldorf erhalten?Wer als Empfänger eines anwaltlichen Schriftsatzes den Namen Rechtsanwälte Faustmann Neumann Düsseldorf auf dem Briefkopf liest, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Faustmann Neumann vor, dann wird der Abgemahnte aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten rechtlicher Art zu unterlassen. Als Beweis seiner Bereitschaft zur Unterlassung kann der Abgemahnte eine von den Rechtsanwälten Faustmann Neumann beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dies hat allerdings zur Folge, dass auch der angeblich bestehende Anspruch auf Rechtsanwaltskosten der Faustmann Neumann Rechtsanwälte anerkannt wird, weil die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Faustmann und Neumann ein Anerkenntnis der geforderten Summe darstellen kann. Zudem besteht die Gefahr, dass bestehende Unterlassungsansprüche zwar richtigerweise durch eine Unterlassungserklärung der Abgemahnten erfüllt werden, jedoch neue/andere rechtliche Fehler bspw. beim Widerrufsrecht gemacht werden. Dies kann die Verwirkung einer Vertragsstrafe zur Folge haben die, je nach Einzelfall, mehrere Tausend Euro betragen kann. _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Was ist bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Neumann und Faustmann aus Düsseldorf weiter zu beachten? Aus Erfahrung wissen wir, dass Anrufe bei der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei, um einen Vergleich zu erreichen und den geforderten Betrag zu senken, meist nicht die beste Lösung sein werden. Zwar kann es passieren, dass der geforderte Betrag reduziert wird, jedoch besteht dann weiterhin die Gefahr eine zu weite Unterlassungserklärung gegenüber der Kanzlei Faustmann Neumann abzugeben. Das kann zur Folge haben, dass ein grundsätzlich erlaubtes rechtmäßiges Verhalten für den Abgemahnten aufgrund der vertraglichen Verpflichtung in der Unterlassungserklärung plötzlich verboten ist. Die von der Kanzlei Faustmann Neumann gesetzten Fristen sind kurz, aber in der Regel nicht zu beanstanden, da viele Gerichte davon ausgehen, dass im Wettbewerbsrecht ein großes und eiliges Interesse des Abmahners besteht, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterbinden. Fristen von 4-6 Tage sind daher ausreichend lang und sollten eingehalten werden. Da die Kanzlei Werdemann | von Rüden in der Woche von 8 bis 21 Uhr und am Wochenende von 9.30 und 17.30 Uhr erreichbar ist, stehen wir Ihnen kurzfristig zur Verfügung und können uns mit Ihnen zusammen beraten und auch kurze Fristen der Rechtsanwälte Neumann Faustmann einhalten. In Erstberatungen schildern uns Mandanten oft ihre geplante Taktik. Häufig besteht diese darin, das Schreiben einfach zu ignorieren, weil es nicht per Einschreiben versandt wurde. Von diesem Vorgehen raten wir dringend ab. Im Wettbewerbsrecht bzw. einstweiligen Verfügungsverfahren ist die sog. Beweislast anders verteilt als bspw. bei einer Mahnung oder Kündigung des Vermieters. Letztlich verzögert dieses Verhalten auch nur die Auseinandersetzung mit den wirklich streitentscheidenden Problemen des Falles. ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Ein weiterer vermeintlicher Trick ist es, die Abmahnung für unwirksam zu erklären, weil keine Originalvollmacht beigefügt ist. Nach einer Entscheidung des BGH ist eine Originalvollmacht nicht mehr zwingend notwendig. Wendet man diese Argumentation an und reagiert allein aus dem vorgenannten Grund nicht auf die Abmahnung, wird innerhalb weniger Tage eine sog. einstweilige Verfügung beantragt werden, die zusätzliche Kosten auslöst. Daher raten wir Mandanten, sich umgehend nach Erhalt der Abmahnung von Faustmann Neumann an eine mit dem Wettbewerbsrecht befasste Kanzlei zu richten. Schließlich hat man es mit Profis zu tun. Für welche Unternehmen haben die Rechtsanwälte Faustmann und Neumann bisher Abmahnungen versendet? Otto Spiel und Freizeit GmbH, Fischer GbR, ProVima Warenhandels GmbH, Gaetano Corpace. Um welches angeblich rechtswidrige Verhalten ging es in den bisher versandten Abmahnungen von Faustmann Neumann Rechtsanwälte aus Düsseldorf? fehlende Energieeffiziensklassenangaben nach EnVKV, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Angeboten von Internethändlern, Widerrufsbelehrung die Rücksendekosten betreffend (Stichwort „40-Euro-Klausel"), Verstoß gegen die eBay-Grundsätze, fehlerhafte allgemeine Geschäftsbedingungen - Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes, fehlerhafte Angabe zum Wertersatz, angeblich fehlerhafte Angaben zum Transportrisiko. Quelle: Anwalt.de
RA Solmecke warnt vor Facebook: Die Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte schnell bis zu 15.000 Euro wert
Presseschau: Internetrecht
_________________________________________________________________________________
RA Solmecke warnt vor Facebook: Die Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte schnell bis zu 15.000 Euro wert _________________________________________________________________________ Die vielen Tausend Abmahnungen passend zur Thematik Tauschbörsen sind für Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nur die Spitze des Eisbergs. Millionen Teenager kommunizieren via Facebook untereinander. Hier posten sie unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile. Solmecke schätzt, dass die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein kann - für Abmahnanwälte. Betroffene Eltern fassen sich immer wieder an den Kopf: Wie können die eigenen Kinder nur so dumm sein und illegale Kopien von Videos und Musikstücken in Tauschbörsen verbreiten, wo doch die Medien ständig darüber berichten, dass die Anwälte der Rechteinhaber jeden Monat zigtausend Abmahnungen verschicken. ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Überhaupt haben die Medien in den vergangenen Monaten sehr dafür gesorgt, dass das Problembewusstsein wächst. Vor allem Homepage-Betreiber wissen nun, dass sie ein vollständiges Impressum bereitstellen müssen, Fotos und Texte aus ungenehmigten Quellen nicht verwenden dürfen und es sogar rechtliche Probleme geben kann, wenn man fremde RSS-Feeds in das eigene Portal einbindet. _______________________________________________________________________ Bei all diesen Diskussionen bleibt ein modernes Medium immer völlig unberücksichtigt: Facebook. Dabei handelt es sich bei Facebook beileibe nicht um einen rechtsfreien Raum, in dem andere Regeln gelten als im übrigen Web-Universum. _______________________________________________________________________ RA Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE: "Millionen Menschen, vor allem Jugendliche, unterhalten auf Facebook eine eigene 'Homepage'. Da sie hier oft Inhalte für mehrere hundert Freunde veröffentlichen, kann von einer privaten Nutzung nicht mehr gesprochen werden. Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich dann ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, sage ich: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert." _______________________________________________________________________ Rechtsanwalt Christian Solmecke: Vorsicht vor dem, was auf Facebook veröffentlicht wirdJeder Facebook-Aktive kann im Web für seine Aktivitäten auf seiner Pinnwand zur Rechenschaft gezogen und abgemahnt werden - ohne Vorwarnung und ohne die Möglichkeit, nachträglich den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Mögliche Ursachen für eine Abmahnung können sein: Das Foto eines Stars: Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden - vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.Lustige Bilder: Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde. YouTube-Videos: Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden. Eigene Musikvideos: Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden. Eigene Fotos: Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden. ______________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ Zitate aller Art: Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen. Profilfoto: Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen - etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist. RA Christian Solmecke: "Diese Inhalte müssen nicht einmal selbst auf die eigene Facebook-Seite gestellt werden. Es reicht aus, sie zu teilen, um sie sich zu Eigen zu machen und aktiv weiter zu verbreiten." ____________________________________________________________________ Neue Regelungen müssen her, um die Jugendlichen zu schützen RA Christian Solmecke kommentiert: "Millionen Jugendliche begehen täglich auf Facebook massive Rechtsverletzungen. Noch sind Abmahnungen in diesem Bereich selten, aber ich befürchte, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis hier eine wahre Lawine losgetreten wird. Um die Jugendlichen zu schützen, müssen dringend neue gesetzliche Regelungen gefunden werden. Das Bedürfnis der Teenager, sich auf diese, ihre Weise auf Facebook zu äußern, ist sehr hoch. Hier sollte schnell eine besondere Fair-use-Regel greifen, die Veröffentlichungen im Rahmen der eigenen Freunde vor Abmahnungen schützt." Quelle: Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
Homepage-Betreiber haften für Fotos aus einem eingebundenen RSS-Feed
Presseschau: Abmahnungen von Homepage-Betreibern - Daß Homepage-Betreiber laut der bestehenden Rechtsprechung Pflichten haben ist seit langem bekannt. Die deutsche Rechtsprechung hat hier in zig Verfahren die Richtlinien un Grundvorschriften sozusagen juristisch festgeklopft und heute kommt wohl kaum noch jemand auf die Idee, z.B. das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu vergessen. Aber mit neuen technischen Angeboten und Möglichkeiten wie z.B. Facebook tauchen auch neue Risiken für Homepage-Betreiber auf. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel. Reinhard Göddemeyer
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Homepage-Betreiber haften für Fotos aus einem eingebundenen RSS-Feed ________________________________________________________________________ Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE weist auf ein aktuelles Urteil des Landgericht Berlin hin. Das besagt: Wer einen fremden RSS-Feed in die eigene Web-Präsenz einbindet, haftet im vollen Umfang auch für die über den Feed übermittelten Bilder. Dagegen hilft auch ein Haftungsausschluss im Impressum nicht. Viele Web-Seiten unterhalten einen so genannten RSS-Feed. Er erlaubt es den Besuchern, sozusagen "aus der Ferne" mitzuverfolgen, was sich auf der Web-Präsenz tut. Werden interessante Artikel veröffentlicht, so reicht ein Klick im Feed aus, um die entsprechende Seite aufzurufen. Immer mehr Betreiber von Web-Portalen binden RSS-Feeds im vollen Umfang in den eigenen Online-Auftritt ein. Auf diese Weise gewinnen sie vollautomatisch neuen Content hinzu, ohne ihn selbst einpflegen zu müssen. Das ist allerdings für die Betreiber nicht ganz ungefährlich, wie ein aktuelles Urteil (AZ 15 O 103/11 vom 15. März 2011) des Landgericht Berlin zeigt. Im verhandelten Fall ging es um einen Webseiten-Betreiber, der einen externen RSS-Feed mit Texten und Fotos in die eigene Online-Präsenz übernommen hatte. Er wurde vom Fotografen eines der via RSS übermittelten Bilder auf Unterlassung verklagt. Das Landgericht Berlin stellte sich auf die Seite des Klägers und gab ihm Recht. Das Foto als solches sei nämlich urheberrechtlich geschützt und hätte ohne Erlaubnis nicht auf die Website übernommen werden dürfen. Dabei spiele es keine Rolle, dass das Foto Bestandteil des RSS-Feed-Inhalts gewesen sei. Durch die Übernahme des RSS-Feeds hätte sich der Webseiten-Betreiber die Inhalte des Feeds selbst zu eigen gemacht und sie willentlich dem eigenen Angebot hinzugefügt. __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ An diesem Fakt ändere weder ein Haftungsausschluss im Impressum noch ein Hinweis auf den Fotografen via Mouseover-Effekt etwas. Rechtsanwalt Christian Solmecke: Lieber keine RSS-Feeds in den Web-Auftritt integrieren __________________________________________________________________________ RA Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kommentiert: "Die ungenehmigte Übernahme von fremden Texten, Bildern und anderen vom Urheberrecht geschützten Inhalten auf die eigene Online-Präsenz wird immer häufiger vor Gericht geahndet. Für denjenigen, der gegen das Urheberrecht verstößt, kann es dabei sehr teuer werden. Das Landgericht Berlin zeigt mit seinem Urteil deutlich auf, dass selbst bei so selbstverständlich genutzten Content-Verbreitern wie einem RSS-Feed stets auch das Recht beachtet werden muss. Da es nun aber einmal faktisch unmöglich ist, für die automatisch via RSS übermittelten Inhalte jeweils eine aktuelle Genehmigung zu erfragen, ist es aus Sicht eines Anwaltes zurzeit sicherer, ganz auf die Einbindung von externen Feeds zu verzichten." __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ RA Christian Solmecke weist außerdem darauf hin: "Gerade in den sozialen Netzwerken ist noch viel Sprengstoff verborgen. Das Landgericht Frankfurt hat bereits 2010 geurteilt, dass der Anwender sogar für Links haftet, die er auf Twitter gepostet hat. Da stellt sich für mich die Frage, wann es die ersten Fälle gibt, bei denen Facebook-Nutzer für Links, Bilder und Videos haften müssen, die sie auf ihrer Pinnwand mit den Freunden teilen." __________________________________________________________________________ Quelle: Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
Samstag, 5. Mai 2012
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Körperverletzung durch Stalking
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Körperverletzung durch Stalking: Presseschau: Strafrecht - Stalking - Körperverletzung durch Stalking - Haftstrafen für Stalker ____________________________________________...
Haft für Stalker
Presseschau: Strafrecht - Stalking - Körperverletzung durch Stalking - Haftstrafen für Stalker
___________________________________________________________________________________
Dass Stalker in schwerwiegenden Fällen durchaus auch mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe rechnen können beweist ein Fall aus Österreich. Dort hatte ein Stalker eine Zugbegleiterin so sehr bedrängt, dass diese vorübergehend berufsunfähig wurde.
In Deutschland werden Stalker im Regelfall mit Geldauflagen davonkommen, ein gutbetuchter Stalker bezahlt diese dann aus der Portokasse, stalkt dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter, diesmal nur vorsichtiger, vielleicht sogar völlig anonym. Die Belastung für das Opfer dauert somit weiter an, schlimmstenfalls droht eine Krankschreibungphase, die nach Feststellungen der Krankenkassen im Durchschnitt 62 Tage andauert, womöglich droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes und ein Abrutschen in die Dauerarbeitslosigkeit. Stalker schädigen insofern nicht nur das Opfer sondern auch die Solidargemeinschaft der Steuerzahler und der Versicherten.
Lesen Sie zum Thema Berufsunfähigkeit durch Stalking den folgenden Artikel. Reinhard Göddemeyer
___________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Berufsunfähig durch Stalking Anhaltendes Stalking kann zu Berufsunfähigkeit führen. Das zeigte kürzlich ein Fall in Österreich. Zumindest vorübergehend wurde einer 35-jährigen Zugbegleiterin, die penetrant von einem Stalker verfolgt wurde, Berufsunfähigkeit bescheinigt. Der Fall ging kürzlich durch die Österreichische Presse: Ein 54-Jähriger Stalker verfolgte eine Zugbegleiterin permanent während der Dienstzeit. Er zwang ihr Gespräche auf - zum Teil durch bewusstes Schwarzfahren -, machte anzügliche Bemerkungen und zog sogar mehrfach die Notbremse - offenbar um in ihrer Nähe zu sein. Die 35-jährige Zugbegleiterin versuchte dem durch kurzfristiges Dienst-Tauschen entgegen zu wirken, aber auch das wurde von dem Stalker schnell durchschaut und nutzte letztlich nichts. Berufsunfähigkeit löst Anklage wegen schwerer Körperverletzung aus Letztlich löste das anhaltende Stalking beim Opfer Krankheitssymptome aus, die in eine vorübergehende Berufsunfähigkeit mündeten. Offenbar war die psychische Belastung zu groß - ein Faktor der immer mehr Personen - auch in Deutschland - berufsunfähig macht. Auf den konkreten Fall bezogen hatte das die Wirkung, dass der Stalker wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden konnte. Krankheit oder Berufsunfähigkeit - Abgrenzung erforderlich Der Fall zeigt deutlich, dass viele Facetten zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Neben einem Unfall, der mit ca. 10 Prozent fast schon eine Ausnahmeursache darstellt, sind es ausschließlich Krankheiten, die ein entsprechendes Leiden hervorrufen können. Die psychische Belastung von Berufstätigen spielt dabei eine immer größere Rolle. Wichtig ist daher für jeden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sich zu informieren, ab wann eine solche Versicherung bezahlt. Es muss klare Kriterien geben, ab welchem Zeitpunkt von einer Berufsunfähigkeit und nicht mehr von einer Krankheit gesprochen werden kann. Quelle : http://www.vorsorge-und-finanzen.de___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ Weitere Informationen zum Thema Stalking finden Sie bei der Antistalkingliga ___________________________________________________________________________________
Freitag, 4. Mai 2012
Bloggschau
Presseschau: Kleine Blogschau - In unserem Netzwerk sind momentan 300 Bloggs. Diese sind teilweise schon freigeschaltet und online, teilweise in Bearbeitung / Vorbereitung. Durch die Vielzahl der Bloggs und die Netz-Verlinkungen ist eine hohe Google-Akzeptanz gegeben, insbesondere weil ein Teil der Bloggs im Google - eigenen blogspot System angelegt ist, was für die Vermarktung des Contents und Adsense positiv ist. Wir nutzen aber auch Wordpress und weitere Systeme. Zur Betreuung der einzelnen Themenbereiche suchen wir noch engagierte Experten (Texter) als freie redaktionelle Mitarbeiter, insbesondere für die Bereiche Natur, Tierschutz, Sport, Recht, Gesundheit und Politik. Haben Sie Erfahrung mit Onlinesystemen ? Kennen Sie Artikelwerk ? Haben Sie eine gute Schreibe ? Sitzen Sie teilweise auf den Artikeln und können diese nicht unterbringen ? Wenn Sie als Journalist Ihre vorhandenen Artikel bei uns veröffentlichen möchten stehen wir für ein ausführliches Gespräch gerne zur Verfügung und informieren Sie über die Möglichkeiten. Bei Interesse an einer Kooperation bitten wir um Kontaktaufnahme unter redaktion-sachbearbeitung@gmx.de Reinhard Göddemeyer
___________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Folgende Blogs befinden sich in laufender Bearbeitung.
Wenn Sie ein Blog redaktionell übernehmen möchten so bitten wir um Kontaktaufnahme unter redaktion-sachbearbeitung@gmx.de
___________________________________________________________________________________
http://rg-werbeagentur.blogspot.de
http://eeg-marketing.blogspot.de
http://e-zukunft-2011.blogspot.de
http://scheissteufel-online.blogspot.de
http://handwerkerservice.blogspot.de
___________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Sport
http://segeln-in-europa.blogspot.com
http://inseln-online.blogspot.com
http://reiten-online.blogspot.com
http://klettern-online.blogspot.de
http://mein-badminton-online.blogspot.de
___________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Gesundheit
http://drogen-online.blogspot.com
http://zahnklinik-online.blogspot.com
http://arthrose-online.blogspot.de
http://tennisarm-online.blogspot.de
http://prostatakrebs-online.blogspot.de
http://bandscheiben-liga.blogspot.de
http://krebserkrankungen-xyz.blogspot.de
http://krebserkrankungen.blogspot.de
http://mrsakeime.blogspot.de
http://fuer-den-psychologen.blogspot.de
http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de
http://selbsthilfegruppe-thalassaemie.blogspot.de
http://pflege-vermittlung.blogspot.de
http://altenpflege-tv.blogspot.de
http://toiletten-kultur-online.blogspot.de
___________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Vetereninärmedizin
http://tierklinik-online.blogspot.de
http://hufschmied-online.blogspot.com
http://pferdeschutzhof-online.blogspot.com
__________________________________________________________________________________
Freizeit
http://camping-online.blogspot.com
http://ferienwohnung-online.blogspot.de
http://ferienhof-online.blogspot.de
http://wochenendhaus-online.blogspot.de
http://bauernhof-online.blogspot.de
___________________________________________________________________________________
_
___________________________________________________________________________________
Mobilität
http://mein-elektro-fahrrad.blogspot.de
http://dein-elektrofahrrad.blogspot.de
http://mein-elektro-roller.blogspot.de
http://elektromotorad.blogspot.de
http://mein-elektro-auto.blogspot.de
___________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Reisen
http://paraguay-online.blogspot.de
http://motorrad-reisen.blogspot.de
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Technik
http://brandschutzbeauftragter-online.blogspot.de
http://windenergie-online.blogspot.de
http://solarenergie-online.blogspot.de
http://oldtimer-online.blogspot.de
http://solar-genossenschaft-nrw.blogspot.de
http://hexakopter-online.blogspot.de
http://ruhr-telekom-server.blogspot.de
__________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Recht
http://verein-durchblick-schuldnerhilfe.blogspot.de
http://erbrecht-online.blogspot.de
http://arbeitsrecht-online.blogspot.de
http://avukat-rechtsanwalt.blogspot.de
http://zeitarbeit-schadenshilfe.blogspot.de
http://arbeitskreis-straffaelligenhilfe.blogspot.de
__________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Tierschutz
http://pferdeschutzhof-online.blogspot.de
http://storchennest-online.blogspot.de
http://monikas-tierschutz-online.blogspot.de
__________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Finanzmarkt
http://jetzt-kredit-beantragen.blogspot.de
http://video-immobilien-tv.blogspot.de
__________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________
Politik
http://piratenpartei-online.blogspot.de
_____________________________________
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Online - Pranger
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Online - Pranger: Presseschau: Onlinepranger - Da wir selbst seit mehr als 10 Jahren von einem unserer Meinung nach geisteskranken Stalker im Netz belästigt...
Abonnieren
Posts (Atom)