Presseschau: Für Sie gelesen von Reinhard Göddemeyer
In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen
 deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W 
132/11). Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer 
bestimmten Anzahl zum Download
 angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine "völlig unbrauchbare 
anwaltliche Dienstleistung" und dafür dürften keine Gebühren verlangt 
werden. Nun könnten tausende Abmahnungen unwirksam werden.
Quelle / Volltext computer.t-online.de  
Zu früh gefreut !  
Mit diesem Urteil ist keinesfalls die Abmahnwelle in diesem Bereich gestoppt, wie in manchen Artikeln bereits fälschlicherweise nachzulesen ist; das OLG verlangt hier lediglich eine genauere Auflistung der illegal heruntergeladenen Musiktitel. Eine Abmahnung müsse "mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck 
bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet" werde. Sie müsse genau 
darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe.
Den hier tätigen Abmahnanwälten wird die Arbeit lediglich ein wenig schwerer gemacht, sie müssen somit lediglich eine genauere anwaltliche Arbeit  abliefern und die Abmahngründe besser formulieren.
Abgemahnt wird also weiterhin !
Reinhard Göddemeyer
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