Presseschau: Für Sie gelesen von Reinhard Göddemeyer
In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen
deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W
132/11). Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer
bestimmten Anzahl zum Download
angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine "völlig unbrauchbare
anwaltliche Dienstleistung" und dafür dürften keine Gebühren verlangt
werden. Nun könnten tausende Abmahnungen unwirksam werden.
Quelle / Volltext computer.t-online.de
Zu früh gefreut !
Mit diesem Urteil ist keinesfalls die Abmahnwelle in diesem Bereich gestoppt, wie in manchen Artikeln bereits fälschlicherweise nachzulesen ist; das OLG verlangt hier lediglich eine genauere Auflistung der illegal heruntergeladenen Musiktitel. Eine Abmahnung müsse "mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck
bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet" werde. Sie müsse genau
darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe.
Den hier tätigen Abmahnanwälten wird die Arbeit lediglich ein wenig schwerer gemacht, sie müssen somit lediglich eine genauere anwaltliche Arbeit abliefern und die Abmahngründe besser formulieren.
Abgemahnt wird also weiterhin !
Reinhard Göddemeyer
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