Sonntag, 11. November 2012




Eine Irreführung durch fehlerhafte oder unzureichende Versandkostenangaben, die zunächst nur zu einem Anlock- Effekt führt, stellt auch dann eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG dar, wenn sie möglicherweise nachträglich richtig gestellt wird.

Irreführung durch fehlerhafte Versandkostenangabe - LG München, Urteil vom 21.09.06, Az.: 17 HK O 12520/06

Quelle / Volltext aufrecht.de

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