Eine
Irreführung durch fehlerhafte oder unzureichende Versandkostenangaben,
die zunächst nur zu einem Anlock- Effekt führt, stellt auch dann eine
irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG dar, wenn sie möglicherweise
nachträglich richtig gestellt wird.
Irreführung durch fehlerhafte Versandkostenangabe - LG München, Urteil vom 21.09.06, Az.: 17 HK O 12520/06
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