Vorweg ein Witz;
Frage: Woran erkennen Sie, dass ein Anwalt lügt ?
Antwort: Seine Lippen bewegen sich !
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Ein Schleppnetzanwalt ist ein Anwalt, der das Internet durchforstet um zu neuen Mandaten zu kommen.
Zum Thema Anwaltswerbung wurde schon viel geschrieben. Auch an den deutschen Gerichten ist das immer wieder einmal ein Thema.
Derzeit auch am Amtsgericht unter dem Az.: 7 C 46/21 in Esslingen.
Dort wurde nämlich eine sehr schöne Klage gegen die Partnergesellschaft Weiss und Partner eingereicht.
Mit dieser Klage will ein Kläger aus dem Ruhrgebiet den Herren dieser Anwaltsgesellschaft es untersagen lassen, Details über ein Abmahnverfahren unter ihrer Domain www.Ratgeberrecht.eu ins Internet zu stellen.
Unter dieser Domain finden sich zig Berichte über Abmahnverfahren in Deutschland.
Teilweise hat die Anwaltsgesellschaft wohl mit diesen Abmahnverfahren zu tun, grösstenteils aber eben nicht.
Sie schreibt aber trotzdem über diese fremden Verfahren, alles nur mit der Zielsetzung, neue Mandate für die eigene Kanzlei zu generieren.
Dumm ist nur, dass so etwas gesetzlich unzulässig ist.
Siehe:
BGH IZR 207/19 vom 21.01.2021
BGH IZR 183/03 vom 18.05.2005
OLG München 6 U 4123 / 99
OLG Köln 6 U 64 / 02
OLG Hamburg 3 U 34 / 02
Anwälte sollten die Rechtsprechung ja eigentlich kennen !
Aber was tut man als Anwalt nicht alles um an das Geld anderer Leute zu kommen ?
Das AG Esslingen hat den Streitwert auf 10 000 EU festgesetzt, damit geht die Sache zum Landgericht.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob andere Geschädigte dieser Partnergesellschaft jetzt ebenfalls eine Klage einreichen werden oder sich der bereits eingereichten Klage anschliessen.
Wir werden weiter berichten !
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