Samstag, 22. September 2012

Abmahnungen tausendfach unwirksam - Holen Sie sich...


Abmahnungen tausendfach unwirksam - Holen Sie sich Ihr Geld zurück!


Das OLG Köln weist die Abmahnindustrie in Ihre Schranken. Abertausende von Abmahnungen sind möglicherweise unwirksam. Die Türen für die Rückforderung von Zahlungen sind geöffnet. Fordern Sie Ihr Geld zurück!
Was ist passiert?
Einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer war eine vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt, nach der sich der Unterzeichner verpflichten sollte, es zu unterlassen, "geschützte Werke von dem Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öfffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereit zu halten."  Am unteren Rand dieser Erklärung ist darauf hingewiesen, dass die Erklärung keiner gesonderten Annahmeerklärung bedürfe, sofern keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen würden und dass "in Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen" die Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen könnten. 
Was sagt das OLG Köln?
Eine Abmahnung soll dem Schuldner den Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Die Unterlassungserklärung hier geht jedoch klar zu weit, so dass sich eine Einschränkung aufdrängt. Wird dennoch in der Abmahnung behauptet, eine Einschränkung könne die Unterlassungserklärung unwirksam machen, macht sie dies jedenfalls dann, wenn sie einem Verbraucher gegenüber ausgsprochen wurde, insgesamt unwirksam. 
Quelle (Entscheidung): OLG Köln, Beschluss vom 20.5.2011, 6 W 30/11,
Download: 20110722092956440.pdf 20110722092956440.pdf (465.41 KB, 22.07.2011 09:33)
Geld zurück?
Ist aber aufgrund einer unwirksam Abmahnung bezahlt worden, dann kann ein geschlossener Unterlassungsvertrag angefochten und das bezahlte Geld zurück gefordert werden. Wir raten allen Verbrauchern, die in der Vergangenheit Geld an Abmahnkanzleien bezahlt haben, Ihr Geld zurück zu fordern.

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