Mittwoch, 19. September 2012

Neuer Abmahntrick ?


Man muss schon genau hinsehen, wenn aktuell eine  von Rechtsanwalt Hennig zugestellt wird, weil man (angeblich) auf  als Unternehmer gehandelt haben soll und die damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt hat.
An dieser Stelle geht es nicht um die Frage, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist. Es wird zwar von einer hohen Zahl von Abmahnungen berichtet, das alleine ist aber – wie schon mehrfach von mir erläutert – gerade kein Grund direkt von einem Rechtsmissbrauch auszugehen. Interessanter wären da andere Details, etwa dass der  des “Abmahners” seit einiger Zeit nicht funkioniert, was hinsichtlich der Online-Aktivitäten zumindest bei mir die Frage der Ernsthaftigkeit aufwirft. Das wird an dieser Stelle nicht vertieft.
Problematischer ist etwas anderes. Wenn ich mir jedenfalls die hier vorliegende Abmahnung durchlese, steht da nirgendwo etwas von Kosten, die der abgemahnte zu zahlen hat. Auch die zu unterzeichnende Unterlassungserklärung wirkt auf den ersten Blick recht harmlos und beinhaltet, anders als üblich, keine Klausel hinsichtlich zu tragender Kosten. Die Unterschrift zur Erledigung ist vermeintlich schnell gesetzt und die Sache gefühlt erledigt. Aber ich kann vor der Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung nur warnen, denn:
  1. Die Vertragsstrafe wird nicht alleine für den (angeblichen) Rechtsverstoss auf ebay versprochen, sondern hinsichtlich jeglichem geschäftlichem Verhalten im Internet. Wer also auf anderen Plattformen “erwischt” wird oder in einem parallel betriebenen  eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert hat, wird direkt eine Vertragsstrafe schulden.
  2. Wer genau hinsieht, bemerkt schon in der Überschrift das Wörtchen “Anerkenntnisvertrag” und liest dann unten im Text “…und erkennt ferner die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche des Unterlassungsgläubigers an”. Ich wäre nicht überrascht, wenn nach etwas Wartezeit bei denen, die dieses Anerkenntnis unterschrieben haben, plötzlich Kostenrechnungen des abmahnenden Rechtsanwalts auflaufen mit Verweis auf das Anerkenntnis.

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