Freitag, 31. August 2012

Gericht untersagt Porno-Pranger: Jetzt können die Abmahner abgemahnt werden


Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen 


Verrückt oder total normal ? Abmahner können jetzt auch abgemahnt werden. Dazu fanden wir den Bericht der Kanzlei RA Hendrik Peters / regensburg digital in Konsumer Info. 

Durch die Entscheidung des LG Essen 4 O 263/12 vom 30.08.2012 hat eine von der Kanzlei U+C  abgemahnte Person gezeigt, wie man sich wehren kann.
Rechtsanwalt Hendrik Peters hatte für seine Mandantin eine Abmahnung an die Kanzlei geschickt, um der Anwaltskanzlei Urmann & Collegen die Chance zu geben, sich außergerichtlich zu einigen.

Quelle / Volltext www.konsumer.info

Fachanwalt für IT Recht, Thomas Stadler hat dazu einen interressanten Bericht verfasst und auch im Video des BR dazu eine Meinung.

Video dazu : http://www.konsumer.eu/video/230/Porno-Pranger

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