Freitag, 31. August 2012

Marktschreierische Anwaltswerbung

Wer im Netz den Begriff Abmahnung googelt trifft in Foren auf Suchanzeigen von Mandanten, die "Superanwälte" suchen.

Der Markt ist also da und Angebot und Nachfrage haben sich hier ebenso entwickelt wie in anderen Bereichen des täglichen Lebens. Also bieten sich im Netz auch vermeintliche Superanwälte an.

Im täglichen Leben gibt es auch auf Märkten die uns allen gut bekannten Marktschreier. Gibt es auch marktschreierische Werbung von Anwaltskanzleien ? Urteilen Sie selbst.

Einige Kanzleien lassen sich schon ganz ungewöhnliche Werbeaussagen einfallen, um im deutschen Anwaltsmeer überhaupt aufzufallen. Angeboten werden auf einigen Internetseiten kostenlose Erstberatungen, Festpreise für Verteidigungen ab 129,00 Euro ebenso wie die Downloadmöglichkeit von Abmahntexten.

Auch wird gerne mit "Erfahrungen mit Abmahnungen aus 2500 Fällen oder auch aus über 17000 Fällen"  geworben.

Hier einige Beispiele aus dem Internet:

Unsere Nummer 1 der Wortschöpfungen ist: Die Abmahnwellenbrecher 


www.anwalt-gegen-abmahnung.de

www.abmahnstopper.de

www.gegen-abmahnung.de

www.gegenabmahnung.de

www.abmahnung-internet.de

www.abgemahnt-wegen-filesharing.de

www.filesharing-abmahnung.de

www.abmahnung-filesharing-anwalt.de

www.von-wegen-abmahnung.de

www.verteidigung-gegen-abmahnung.de

www.initiative-abmahnwahn.de

www.rettet-das-internet.de 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen