Freitag, 31. August 2012

Abmahnung: Gewerbsmäßiger Betrug in 38 Fällen


Presseschau: Für Sie gelesen - Deutsche Anwälte sind ziemlich erfindungsreich, wenn es um die Aquierierung von Mandaten geht. Erinnern wir uns nur an den Anwalt, der per Rechtsmobil von Autobahnrastplatz zu Autobahnrastplatz fährt, dort seine Sprechstunden abhält und den Truckern dabei hilft, den Punktestand in Flensburg klein zu halten, was sicherlich eine gute Mandantenaquise ist.

Das Landgericht hatte allerdings über einen ganz besonderen Fall zu entscheiden. Es ging um vorsätzlichen Betrug mit Abmahnungen. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel: ___________________________________________________________________________
Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden. ____________________________________________________________________



Michael Burat muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München ist wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt worden, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Herr Burat aus Rodgau und der mitangeklagte Münchner Anwalt in den Jahren 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt haben, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Im folgenden Filmbeitrag kommen unter anderem Holger Jansen, Pressesprecher des LG Osnabrück, sowie Michael Burat und dessen Verteidiger Rechtsanwalt Pfister zu Wort. Der Mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. hat es, wie in der Vergangenheit schon praktiziert, vorgezogen zu schweigen und hat sich hinter einem grünen Aktendeckel versteckt. Mehr über Abofallenbetreiber finden Sie auf: www.konsumer.info 
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