Montag, 27. August 2012

Anwaltswerbung

Immer mehr Anwaltskanzleien gehen dazu über, die eigene Kanzlei als Spezialist im Wettbewerbsrecht aufzubauen. Manche Kanzleien legen regelrechte Onlineverzeichnisse mit Abmahngegnern an und veröffentlichen zig eigene Pressemeldungen, wenn irgendwo in Deutschland ein neuer Abmahnfall auftaucht.

Hintergrund ist wohl der, dass es offenbar nicht nur lohnt, als Kanzlei kostenpflichtige Abmahnungen zu versenden und bei Nichtabgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen einstweilige Verfügungen zu beantragen sondern dass es sich wohl auch lohnt, die eigene juristische Dienstleistung im Sinne einer Abmahnungsabwehr anzubieten.

Was aber ist von diesen Sprüchen zu halten ?

Unsere Kanzlei vertritt bundesweit eine große Vielzahl von Internethändlern erfolgreich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen .

Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch unter 0XXXX - XXXXXXXXX erreichen. 



Bei einer Abmahnung von XXXXXXX XXXXXXXXX  ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen


Was bedeuten hier "Erfahrung", "erfolgreich" und  "kostenlos" ? 

Wurde die Abmahnung erfolgreich abgewehrt ?

Hat der Abmahner auf seine geltend gemachten Ansprüche verzichtet ?
Wurde ein Gerichtsverfahren gewonnen ?
Musste der Abmahner letztlich alle Kosten tragen ?



Oder besteht der Erfolg darin, dem auf diese Art der Selbstanpreisung gewonnenen Mandanten nach dem "wie auch immer" ausgegangenen Verfahren die eigene Rechnung präsentieren zu können ?



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