Freitag, 31. August 2012

Mayen - Das Amtsgericht Mayen hat einen Abmahnanwalt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.


Partner geneppt: Abmahn-Anwalt stürzt tief ab

Mayen - Das Amtsgericht Mayen hat einen Abmahnanwalt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Der 58-Jährige hatte von einem Geschäftspartner Online-Shops ausfindig machen lassen, die gegen die sogenannte Textilkennzeichnungspflicht verstießen. Diese Unternehmen schrieb er zwecks Unterlassung an und kassierte hohe Anwaltsgebühren. Seinem Geschäftspartner blieb er allerdings die vereinbarte Beteiligung von 4000 Euro schuldig.
Deshalb und weil er Gelder von Mandanten veruntreut hat, stand er nun vor Gericht. Der Jurist hat seine Anwaltszulassung mittlerweile zurückgegeben und lebt von Hartz IV.
Den Betrug im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abmahn-Anwalt hatte der Angeklagte bis zuletzt bestritten. Vermutlich habe sein Geschäftspartner etwas missverstanden, meinte er vor Gericht. Es käme häufig vor, dass Unternehmer die schwarzen Schafe des Onlinehandels abmahnen lassen würden, um unliebsame Konkurrenten los zu werden. Zudem gebe es keinerlei Beweise für eine solche Vereinbarung.
Sein ehemaliger Geschäftspartner, ein hessischer Geschäftsmann und Unternehmensberater aus der Textilbranche, stellte das allerdings anders dar. Überhaupt sei man mit ganz anderen Zielen an die Zusammenarbeit gegangen. Ursprünglich habe man ein Netzwerk aufbauen wollen, um Geschäftsleute, die vor der Insolvenz stehen, behilflich zu sein.
Von dem Juristen sei dann die andere Idee gekommen: Der Hesse sollte im Internet Onlineshops ausfindig machen, die gegen die Textilkennzeichnungspflicht verstoßen. Der Fokus war auf Bekleidung der Marke Cecil gerichtet, da der Hesse Mitinhaber eines Cecil-Geschäfts war und so als Auftraggeber fungieren konnte. Insgesamt 86 Läden nannte er dem Angeklagten, der die Händler zwecks Unterlassung anschrieb und dabei Anwaltsgebühren von bis zu 775 Euro forderte. In der Summe landeten so rund 12 000 Euro auf dem Konto des Abmahnanwalts - doch das versprochene Drittel davon habe er nie gesehen, so der Geschäftsmann.

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