Die Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen mit Zertifizierungen oder
Gütebezeichnungen ist im Online-Handel genauso beliebt wie im
klassischen stationären Handel. Oft nutzen Shopbetreiber jedoch
Bezeichnungen nicht richtig oder in einem falschen Zusammenhang. Dies
kann dann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Mitbewerbers
führen.
Quelle / Volltext http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/04/23/abmahngefahr-bei-werbung-mit-kennzeichnungen-und-zertifizierung/
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