Mittwoch, 24. Oktober 2012

Facebook Impressum: Impressumspflicht gilt auch für Facebook-Seiten

Facebook Impressum: Impressumspflicht gilt auch für Facebook-Seiten

D ie Frage nach einem rechtssicheren Impressum beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Jetzt hat das LG Aschaffenburg entschieden, wann Facebook Profile und Facebook Seiten ein Impressum benötigen und wie ein Impressum auf Facebook eingebunden werden muss.

Was war geschehen?

Ein Stadtportal betrieb zusätzlich zur eigenen Website eine Facebook-Seite. Dort waren zwar Adresse und Telefonnummer angegeben, nicht aber die Unternehmensform des Seitenbetreibers. Der Betreiber eines anderen Stadtportals mahnte daraufhin ab. Da die Sache im Rahmen der Abmahnung nicht beigelegt werden konnte, musste eine Gericht entscheiden.


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Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschied, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt. Danach müssen die notwendigen Pflichtangaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten worden. Im vorliegenden Fall waren einige Angaben zum Anbieter auf der Seite „Info“ dargestellt, allerdings fehlte die Angabe zur Gesellschaftsform des Facebook-Seitenbetreibers. Das Impressum war somit nicht vollständig, dies hat zur Folgen, dass ein hier erfolgreich abgemahnt werden kann.
Weiter stellte das Gericht klar, dass das Impressum nicht unbedingt direkt bei Facebook hinterlegt werden muss, sondern auch über einen Link etwa auf das Impressum der eigenen Website eingebunden werden kann.
Allerdings, und nun wird es für Unternehmen mit eigener Facebook-Fanseite ärgerlich, dürfen diese Infos NICHT auf einer Seite mit der Bezeichnung „Info“ untergebracht sein, da diese Bezeichnung nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend klar und deutlich sei.
Die Frage ist nun, wie genau man ein Impressumsseite mit der Bezeichnung „Impressum“ auf Facebook-Fanseiten oder Facebook-Profilen einbinden kann. Facebook selbst hat zunächst einmal kein Impressums-Feld vorgesehen.

 

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