Frage: Ist der Begriff "CE-geprüft" wettbewerbswidrig?
Ja, so das LG Münster (vgl. Urteil vom 02.09.2010, Az. 25 O 85/10, 025 O 85/10)Die Werbeaussage CE-geprüft erweckt beim Verbraucher den Eindruck, das beworbene Produkt stelle im Vergleich zur Konkurrenz etwas Besonderes dar. Dies ist nicht der Fall, da Produkte im europäisch harmonisierten Raum nach § 6 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie das CE-Zeichen tragen. Die Werbeaussage "CEgeprüft" stellt daher die Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar und ist irreführend.
Quelle / Volltext http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/ce-kennzeichen.html?page=7
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