Dienstag, 30. Oktober 2012

LG Bochum zur Einspeisungsvergütung

LG Bochum zur Einspeisungsvergütung

In einem aktuellen Verfahren hatte das LG Bochum darüber zu entscheiden, ob eine Werbung im Internet mit der Angabe von 45,7 Cent je in das Netz eingespeister Kilowattstunde Strom aus einer Solaranlage rechtmässig war.

Da aktuell im Monat Oktober 2012 nur 18.36 Cent gezahlt werden war auch für die Bochumer Kammer klar, daß die Werbeanzeige falsch war, entsprechend fiel der Beschluss aus.



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