Sonntag, 28. Oktober 2012

Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen Wettbewerbsrecht ?

Presseschau: Für Sie gelesen:

Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen Wettbewerbsrecht  ? 

Ganz schlaue Ebay - Anbieter kommen auf die Idee, die Schwarzgeschäfte vom Ausland aus zu machen. Insbesondere im Grenzgebiet Dutschland - Niederlande ist das festzustellen. Da wechseln Schwarzhändler von den Niederlanden nach Deutschland ebenso wie umgekehrt von Deutschland in die Niederlande. Entlang der Grenze ist im ländlichen Bereich kaum noch eine Scheune anmietbar; alle Objekte sind an dubiose Kleinhändler vermietet.In den Scheunen werden die verschiedensten waren gelagert, zwischengelagert oder von dort aus auch direkt verkauft. Von A - wie insbesondere Autos oder A - wie Antiquitäten über G - wie Grohe Armaturen über T - wie Textilien gehen  nach den Meldungen des Zollamtes Borken die Angebote.

Ein Vertriebskanal ist dabei Ebay. Denn die Post oder UPS oder  Hermes bringen die Pakete ja auch in das Nachbarland.


Kann man als Kläger nach dem deutschen Wettbewerbsrecht in Deutschland dagegen vorgehen ?
dazu fanden wir den folgenden Artikel im Netz: 


Die Rom-II Verordnung hilft bei der Frage, welcher Gerichtsstand international zu wählen ist, wenn es um außervertragliche Schuldverhältnisse geht. Beim LG Karlsruhe (14 O 27/11 KfH III) ging es um die Frage, ob deutsches auf einen niederländischen Online-Verkäufer Anwendung findet.

Quelle / Volltext:  Anwalt.de

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